Hier lesen Sie die aktuellen Mitgliedsbeiträge (Stand Juli 2002) sowie die relevanten Auszüge aus unserer Satzung (04. März 2002):

Eine vollständige Ausgabe der Satzung erhalten Sie mit Beginn der Mitgliedschaft oder sie kann bei uns im Verein eingesehen werden.     

Vollbeitrag :   9,- € monatlich
Ermäßigt :  4,50 € monatlich
Schüler bis 18 J: 2,50 € monatlich

 

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§ 2

Mitgliedschaft, Aufnahme, Austritt und Ausschluß

 

1.        Jeder, der durch seine Unterschrift auf der Beitrittserklärung die Satzung anerkennt, kann Mitglied werden. Für Jugendliche ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich.

 

2.        Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand. Sie darf nicht aus rassistischen, religiösen oder parteipolitischen Gründen abgelehnt werden. Jede Aufnahme wird mit Namen und Anschrift des Aufgenommenen den Mitgliedern im nächsten Vereinsrundschreiben bekanntgegeben. Bei Einspruch eines Mitgliedes gegen die Aufnahme – innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe – erfolgt eine umgehende Nachprüfung und endgültige Entscheidung durch den Vorstand. Danach wird die Mitgliedschaft endgültig  oder verworfen.

 

3.        Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalendervierteljahres mit schriftlicher Kündigung bis zum Ersten des Austrittsmonat erfolgen. Bei Jugendlichen ist auch hier die schriftliche Austrittserklärung eines Erziehungsberechtigten erforderlich.

 

4.        Die Mitgliedschaft erlischt durch den Austritt, Ausschluß oder Tod.

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§ 4

 

Beiträge, Aufnahmegebühr

 

1.      Die Beiträge und die Aufnahmegebühr werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Jugendliche im Alter bis zu 18 Jahren, Studenten, Rentner und Arbeitslose zahlen auf vom Vorstand genehmigten Antrag 50 % des Beitrages, Schüler bis zum Alter von 18 Jahren 25 %. Bei der Abgabe der Beitrittserklärung werden eine Aufnahmegebühr und der Beitrag für einen Monat erhoben.

 

2.      In Ausnahmefällen kann der Vorstand auf Antrag des Betroffenen diesen von der  Zahlung der Aufnahmegebühr befreien.

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