Hier lesen Sie die aktuellen Mitgliedsbeiträge (Stand Juli 2002) sowie die relevanten Auszüge aus unserer Satzung (04. März 2002):
Eine vollständige Ausgabe der Satzung erhalten Sie mit Beginn der Mitgliedschaft oder sie kann bei uns im Verein eingesehen werden.
| Vollbeitrag : | 9,- € | monatlich |
| Ermäßigt : | 4,50 € | monatlich |
| Schüler bis 18 J: | 2,50 € | monatlich |
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§
2
1.
Jeder, der durch seine Unterschrift auf der Beitrittserklärung die
Satzung anerkennt, kann Mitglied werden. Für Jugendliche ist die Unterschrift
eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
2.
Die
Aufnahme erfolgt durch den Vorstand. Sie darf nicht aus rassistischen, religiösen
oder parteipolitischen Gründen abgelehnt werden. Jede Aufnahme wird mit Namen
und Anschrift des Aufgenommenen den Mitgliedern im nächsten
Vereinsrundschreiben bekanntgegeben. Bei Einspruch eines Mitgliedes gegen die
Aufnahme – innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe – erfolgt eine umgehende
Nachprüfung und endgültige Entscheidung durch den Vorstand. Danach wird die
Mitgliedschaft endgültig oder
verworfen.
3.
Der
Austritt kann nur zum Ende eines Kalendervierteljahres mit schriftlicher Kündigung
bis zum Ersten des Austrittsmonat erfolgen. Bei Jugendlichen ist auch hier die
schriftliche Austrittserklärung eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
4. Die Mitgliedschaft erlischt durch den Austritt, Ausschluß oder Tod.
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§
4
Beiträge, Aufnahmegebühr
1.
Die Beiträge
und die Aufnahmegebühr werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.
Jugendliche im Alter bis zu 18 Jahren, Studenten, Rentner und Arbeitslose zahlen
auf vom Vorstand genehmigten Antrag 50 % des Beitrages, Schüler bis zum Alter
von 18 Jahren 25 %. Bei der Abgabe der Beitrittserklärung werden eine
Aufnahmegebühr und der Beitrag für einen Monat erhoben.
2.
In
Ausnahmefällen kann der Vorstand auf Antrag des Betroffenen diesen von der Zahlung der Aufnahmegebühr befreien.
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